FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Woh­nungs­rück­ga­be: Was muss ich beachten?
  • Trep­pen­haus­rei­ni­gung: Was muss ich machen?

    Die Trep­pen­haus­rei­ni­gung erfolgt im Wech­sel mit den Nach­barn auf Ihrer Eta­ge. Die Rei­ni­gung muss bis zum nächs­ten Trep­pen­ab­satz aus­ge­führt wer­den. Die Rei­ni­gung des Kel­lers sowie das Raus­stel­len der Müll­ton­nen erfolgt im wöchent­li­chen Wech­sel aller Par­tei­en. Spre­chen Sie sonst gern Ihre Nach­barn an und fra­gen, wie die Trep­pen­haus­rei­ni­gung in Ihrem Hau­se gere­gelt ist.

  • Schlüs­sel ver­lo­ren: Was muss ich tun?

    Als ers­tes müs­sen Sie sich bei uns mel­den. Ggf. ist ein Aus­tausch des Schlos­ses vor­zu­neh­men. Bei einer Schließ­an­la­ge erhal­ten Sie einen zusätz­li­chen Schlüs­sel nur über uns. Wir beauf­tra­gen die­sen und stel­len Ihnen die Kos­ten hier­für in Rech­nung. Hat das Haus kei­ne Schließ­an­la­ge, kön­nen Sie sich die Schlüs­sel selbst nach­ma­chen las­sen. Bit­te infor­mie­ren Sie uns dar­über, wie vie­le Schlüs­sel aktu­ell vor­han­den sind.

  • Kel­ler­tausch mit dem Nach­barn – geht das?

    Nein, ein Kel­ler­tausch geht nicht. Wir bit­ten alle unse­re Mie­ter, ihre Kel­ler­räu­me zu behal­ten, da die Strom­ver­sor­gung den Woh­nun­gen zuge­ord­net ist.

  • Tier­hal­tung: Was muss ich geneh­mi­gen lassen?

    Klein­tie­re bedür­fen nicht der Zustim­mung des Ver­mie­ters. Bei Hun­den und Kat­zen sieht das aller­dings anders aus. Grund­sätz­lich ist die Anschaf­fung eines Hun­des oder Kat­ze vor­her mit dem Ver­mie­ter abzu­spre­chen. Soll­te es wäh­rend der Miet­zeit Ärger mit dem Tier geben (Lärm- und/oder Geruchs­be­läs­ti­gung) oder Sie schaf­fen sich ein Tier ohne Abspra­che mit uns an, behal­ten wir uns vor, die Tier­hal­tung zu untersagen. 

  • Mein Nach­bar hat die Müll­ton­nen nicht raus­ge­stellt. Was nun?

    Sie haben einen Plan im Trep­pen­haus und der Mie­ter von neben­an hat wie­der ein­mal ver­ges­sen, die rand­vol­len Ton­nen an die Stra­ße zu stel­len? Rufen Sie gern bei uns an. Wir ver­an­las­sen eine Son­der­lee­rung der Müll­ton­nen und der Mie­ter bekommt die Kos­ten hier­für in Rech­nung gestellt. 

  • Wo mel­de ich Sperr­müll an?

    Sperr­müll muss bei der Abfall­wirt­schafts­ge­sell­schaft ange­mel­det wer­den. Bit­te beach­ten Sie, dass es eini­ge Wochen dau­ern kann, ehe der Sperr­müll abge­holt wird. Mel­den Sie sich also früh genug bei der AWS.

    Kon­takt:
    AWS
    Obe­re Wall­str. 3
    (Post­fach 1116)
    31641 Stadthagen

    E‑Mail: bestellung.​sperrmuell@​aws-​shg.​de
    Tel.: 05721 97054120

  • Darf ich auf mei­nem Bal­kon grillen?

    Mit einem Elek­tro­grill ist das Gril­len auf dem Bal­kon erlaubt. Mit einem Holz­koh­le­grill ist das Gril­len aller­dings ver­bo­ten. Soll­ten Sie den­noch mit Holz­koh­le gril­len wol­len, nut­zen Sie bit­te die zum Haus gehö­ren­den Grün­flä­chen und hal­ten Sie unbe­dingt genug Abstand zum Haus und ande­ren brenn­ba­ren Gegen­stän­den. Bit­te den­ken Sie auch dar­an, dass stän­di­ges Gril­len Ihre Nach­barn auf­grund des Geruchs stö­ren kann.

  • An wel­che Ruhe­zei­ten muss ich mich halten?

    Die Ruhe­zei­ten gel­ten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 06.00 Uhr. 

  • Aus­zug von nur einem Ver­trags­part­ner: Muss die aus­zie­hen­de Per­son kündigen?

    Wenn Sie den Miet­ver­trag unter­schrie­ben haben, müs­sen Sie unbe­dingt das Miet­ver­hält­nis für Ihre Per­son kün­di­gen. Ansons­ten blei­ben Sie im Miet­ver­trag ste­hen und kön­nen für even­tu­el­le Zah­lun­gen und ande­re Ver­pflich­tun­gen her­an­ge­zo­gen wer­den. Schrei­ben Sie gern eine schrift­li­che Kün­di­gung an uns oder nut­zen den Down­load „Nach­trag zum Miet­ver­trag – Auszug“.

  • Zuzug: Kann ich mei­nen Part­ner im Miet­ver­hält­nis aufnehmen?

    Wenn Sie pla­nen, dass eine zusätz­li­che Per­son in die Woh­nung mit ein­zie­hen soll, ist beim Ver­mie­ter eine Geneh­mi­gung ein­zu­ho­len. Kom­men Sie also gern mit der Per­son in unse­re Geschäfts­stel­le. Dann neh­men wir die Kon­takt­da­ten auf und ent­schei­den, ob ein Ein­zug geneh­migt wird. Vor­ab kön­nen Sie gern schon den Nach­trag zum Miet­ver­tag aus­fül­len und mit­brin­gen. Auch wenn Sie Nach­wuchs erhal­ten, müs­sen Sie uns informieren.

  • Wann bekom­me ich mei­ne Nebenkostenabrechnung?

    Der Abrech­nungs­zeit­raum ist immer ein Kalen­der­jahr (01.01.–31.12.). Die Neben­kos­ten­ab­rech­nung wird im lau­fen­den Jahr für das ver­gan­ge­ne Jahr erstellt. Selbst­ver­ständ­lich ver­su­chen wir, die Abrech­nun­gen schnellst­mög­lich zu erstel­len. In der Regel erfolgt die Zustel­lung in den Sommermonaten.

  • Wann bekom­me ich mei­ne Kau­ti­on zurück?

    Die Kau­ti­on wird in der Regel sechs Wochen nach Aus­zug aus­ge­zahlt. Vor­aus­ge­setzt die Abnah­me ver­lief ohne Schwie­rig­kei­ten und es sind kei­ne Arbei­ten mehr von Ihnen aus­zu­füh­ren. Falls doch, erfolgt die Zah­lung frü­hes­tens nach Been­di­gung aller Arbei­ten. Bei offe­nen Miet­for­de­run­gen ver­bleibt die Kau­ti­on ggf. für den Aus­gleich bei uns. 

  • Wel­che Kün­di­gungs­fris­ten muss ich einhalten?

    Es gilt die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten. Die Kün­di­gung kann bis zum drit­ten Werk­tag eines Kalen­der­mo­nats für den Ablauf des über­nächs­ten Monats aus­ge­spro­chen wer­den. Auch im Todes­fall gilt die­se Kündigungsfrist.

  • Wie hoch ist die Kaution?

    Die vom Mie­ter zu zah­len­de Miet­si­cher­heit (Kau­ti­on) beträgt drei Kalt­mie­ten. Die­se ist zum Miet­be­ginn an uns zu zah­len. Die Kau­ti­on kann als Bank­bürg­schaft, ver­pfän­de­tes Spar­buch oder Bar­kau­ti­on gezahlt wer­den. Bei der Bar­kau­ti­on wird die Kau­ti­on auf einem sepa­ra­ten Kon­to ver­zinst. Einen jähr­li­chen Kon­to­aus­zug erhal­ten Sie mit der Nebenkostenabrechnung.

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