FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wohnungsrückgabe: Was muss ich beachten?
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Treppenhausreinigung: Was muss ich machen?
Die Treppenhausreinigung erfolgt im Wechsel mit den Nachbarn auf Ihrer Etage. Die Reinigung muss bis zum nächsten Treppenabsatz ausgeführt werden. Die Reinigung des Kellers sowie das Rausstellen der Mülltonnen erfolgt im wöchentlichen Wechsel aller Parteien. Sprechen Sie sonst gern Ihre Nachbarn an und fragen, wie die Treppenhausreinigung in Ihrem Hause geregelt ist.
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Schlüssel verloren: Was muss ich tun?
Als erstes müssen Sie sich bei uns melden. Ggf. ist ein Austausch des Schlosses vorzunehmen. Bei einer Schließanlage erhalten Sie einen zusätzlichen Schlüssel nur über uns. Wir beauftragen diesen und stellen Ihnen die Kosten hierfür in Rechnung. Hat das Haus keine Schließanlage, können Sie sich die Schlüssel selbst nachmachen lassen. Bitte informieren Sie uns darüber, wie viele Schlüssel aktuell vorhanden sind.
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Kellertausch mit dem Nachbarn – geht das?
Nein, ein Kellertausch geht nicht. Wir bitten alle unsere Mieter, ihre Kellerräume zu behalten, da die Stromversorgung den Wohnungen zugeordnet ist.
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Tierhaltung: Was muss ich genehmigen lassen?
Kleintiere bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Bei Hunden und Katzen sieht das allerdings anders aus. Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Hundes oder Katze vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Sollte es während der Mietzeit Ärger mit dem Tier geben (Lärm- und/oder Geruchsbelästigung) oder Sie schaffen sich ein Tier ohne Absprache mit uns an, behalten wir uns vor, die Tierhaltung zu untersagen.
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Mein Nachbar hat die Mülltonnen nicht rausgestellt. Was nun?
Sie haben einen Plan im Treppenhaus und der Mieter von nebenan hat wieder einmal vergessen, die randvollen Tonnen an die Straße zu stellen? Rufen Sie gern bei uns an. Wir veranlassen eine Sonderleerung der Mülltonnen und der Mieter bekommt die Kosten hierfür in Rechnung gestellt.
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Wo melde ich Sperrmüll an?
Sperrmüll muss bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass es einige Wochen dauern kann, ehe der Sperrmüll abgeholt wird. Melden Sie sich also früh genug bei der AWS.
Kontakt:
AWS
Obere Wallstr. 3
(Postfach 1116)
31641 StadthagenE‑Mail: bestellung.sperrmuell@aws-shg.de
Tel.: 05721 97054120 -
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Mit einem Elektrogrill ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt. Mit einem Holzkohlegrill ist das Grillen allerdings verboten. Sollten Sie dennoch mit Holzkohle grillen wollen, nutzen Sie bitte die zum Haus gehörenden Grünflächen und halten Sie unbedingt genug Abstand zum Haus und anderen brennbaren Gegenständen. Bitte denken Sie auch daran, dass ständiges Grillen Ihre Nachbarn aufgrund des Geruchs stören kann.
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An welche Ruhezeiten muss ich mich halten?
Die Ruhezeiten gelten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 06.00 Uhr.
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Auszug von nur einem Vertragspartner: Muss die ausziehende Person kündigen?
Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen Sie unbedingt das Mietverhältnis für Ihre Person kündigen. Ansonsten bleiben Sie im Mietvertrag stehen und können für eventuelle Zahlungen und andere Verpflichtungen herangezogen werden. Schreiben Sie gern eine schriftliche Kündigung an uns oder nutzen den Download „Nachtrag zum Mietvertrag – Auszug“.
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Zuzug: Kann ich meinen Partner im Mietverhältnis aufnehmen?
Wenn Sie planen, dass eine zusätzliche Person in die Wohnung mit einziehen soll, ist beim Vermieter eine Genehmigung einzuholen. Kommen Sie also gern mit der Person in unsere Geschäftsstelle. Dann nehmen wir die Kontaktdaten auf und entscheiden, ob ein Einzug genehmigt wird. Vorab können Sie gern schon den Nachtrag zum Mietvertag ausfüllen und mitbringen. Auch wenn Sie Nachwuchs erhalten, müssen Sie uns informieren.
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Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?
Der Abrechnungszeitraum ist immer ein Kalenderjahr (01.01.–31.12.). Die Nebenkostenabrechnung wird im laufenden Jahr für das vergangene Jahr erstellt. Selbstverständlich versuchen wir, die Abrechnungen schnellstmöglich zu erstellen. In der Regel erfolgt die Zustellung in den Sommermonaten.
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Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution wird in der Regel sechs Wochen nach Auszug ausgezahlt. Vorausgesetzt die Abnahme verlief ohne Schwierigkeiten und es sind keine Arbeiten mehr von Ihnen auszuführen. Falls doch, erfolgt die Zahlung frühestens nach Beendigung aller Arbeiten. Bei offenen Mietforderungen verbleibt die Kaution ggf. für den Ausgleich bei uns.
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Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Auch im Todesfall gilt diese Kündigungsfrist.
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Wie hoch ist die Kaution?
Die vom Mieter zu zahlende Mietsicherheit (Kaution) beträgt drei Kaltmieten. Diese ist zum Mietbeginn an uns zu zahlen. Die Kaution kann als Bankbürgschaft, verpfändetes Sparbuch oder Barkaution gezahlt werden. Bei der Barkaution wird die Kaution auf einem separaten Konto verzinst. Einen jährlichen Kontoauszug erhalten Sie mit der Nebenkostenabrechnung.